Das Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit ist am 11. März beschlossen worden und tritt nun rückwirkend mit 1.1.2009 in Kraft. Damit sind alle Spenden und Patenschaftsbeiträge, die Sie ab 1. Januar 2009 getätigt haben, steuerlich absetzbar.
Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen
Die Absetzbarkeit von Spenden an SOS-Kinderdorf wird mit dem
Bescheid des Finanzministeriums vom 23. Juni 2009 bestätigt. (Bescheid, pdf, 120 KB
Berechnen Sie Ihren Steuervorteil!
Auf der rechten Seite finden Sie einen einfachen Spendenrechner, der Ihnen einen Anhaltspunkt gibt, welchen Betrag Sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurückbekommen können.
Der Spendenrechner basiert auf allgemeinen Annahmen. Die Art des Dienstverhältnisses (Angestellter, Arbeiter, Pensionist) sowie Absetzbeträge und steuerfreie oder-begünstigte Bezüge werden nicht berücksichtigt. Das Ergebnis der Berechnung ist daher nur ein Näherungswert.
Die Berechnung erfolgt anonym und wird nicht gespeichert: Geben Sie einfach Ihr monatliches Einkommen und einen Spendenbetrag ein und lassen Sie sich Ihre Steuerersparnis berechnen.
Ein Beispiel: Wenn Sie monatlich 1500 Euro verdienen und heuer insgesamt 90 Euro spenden, erhalten Sie rund 30 Euro vom Staat zurück (berechnet mit einem Grenzsteuersatz von Steuersatzes von 36.5 %). Ihre Spende kostet Sie also nur ungefähr 60 Euro.
Die Kriterien für eine Absetzbarkeit:
- Bewahren Sie unbedingt Ihren Beleg auf! (Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug.) Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit/Patenschaft. Bei Barspenden bekommen Sie eine Spendenbestätigung. (Es gilt die vom Finanzamt vorgeschriebene allgemeine siebenjährige Aufbewahrungsfrist).
- Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name und Ihre Adresse angeführt sind.
- Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10 % des Vorjahresgewinns.
- Die Summe Ihrer Spenden und/oder Ihrer Patenschaftsbeiträge können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.
Bei Fragen und für weiterführende Informationen wenden Sie sich einfach an unsere
Service-Nummer: 0512 - 58 0101. Beachten Sie auch die Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.