Jugendwohlfahrt 

Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen, können in eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde die Maßnahme der vollen Erziehung (wenn nötig mit Gerichtsbeschluss) beantragt, und eine SOS-Kinderdorf-Einrichtung für die betroffenen Minderjährigen als mögliche Fremdunterbringungsform geeignet erscheint.



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