Kinder- und Jugendlichenaufnahme 

Kinder und Jugendliche, die dauerhaft außerhalb ihrer Herkunftsfamilie untergebracht werden müssen, können in ein SOS-Kinderdorf aufgenommen werden. Dies erfolgt nur, wenn die zuständige Jugendwohlfahrtsbehörde die angeordnete Maßnahme der vollen Erziehung (wenn nötig mit Gerichtsbeschluss) beantragt, und das SOS-Kinderdorf die geeignetste mögliche Fremdunterbringungsform für die betroffenen Kinder ist. 



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