Kinder & Jugendliche sind unsere Zukunft
Rechtsanspruch von Kindern und Jugendlichen durchsetzen
Jedes Kind und jede/jeder Jugendliche und junge Erwachsene haben ausdrücklichen Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendwohlfahrt. Aktuell ist die Rechtslage zu Lasten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unklar und strittig. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind keine Almosenempfänger der öffentlichen Hand.
Jugenddefinition - 18 Jahre und aus?
Viele in der Jugendwohlfahrt stehende Jugendliche haben mit 18 die Voraussetzungen zur Selbsterhaltungsfähigkeit nicht erreicht. Daher ist die Ausdehnung der Zuständigkeit im Sinne der Jung- Erwachsenen-Hilfe bis zum 27. Lebensjahr nötig. (z.B. gibt es ja auch Familien-Beihilfe bei Studierenden bis zum 26. Lebensjahr; das AMS gewährt seine besonderen jugendspezifischen Leistungen bis zum 25. Lebensjahr; die Jugendgerichtsbarkeit derzeit bis zum 21. Lebensjahr wäre auch analog weiter auszudehnen;)
Prävention und Umsetzungskontrolle
Die positiven Präventionsangebote der Jugendwohlfahrt müssen durch ein stärkeres Umsetzungsgebot sowie Umsetzungsanleitung und -kontrolle realisiert werden, damit die Elternkompetenz gestärkt wird. Besonders zu berücksichtigen sind Klienten, die diese Präventionsangebote nicht freiwillig annehmen. "Denn Kinder haben keine Stimme und verwahrlosen im Kleinkindalter unauffällig".
Verwaltungspraxis
Kindgerechte Fristen bei Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sind Voraussetzung. Der "kindliche Zeitbegriff" muss gesetzlich berücksichtigt werden. Es bestehen Interessenskonflikte von Fachabteilungen der Jugendwohlfahrtsbehörden bei der Vertretung des Kindeswohls einerseits und zum Beispiel der Finanzierung oder der Zuweisung andererseits, so dass Kinder und Jugendliche nicht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt oder gar nicht zu den für sie notwendigen Leistungen der Jugendwohlfahrt kommen.
Kindbedürfnis vor Zuständigkeit
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist nach deren Bedürfnislage auszurichten und nicht nach strikt getrennten gesetzlichen Zuständigkeiten, damit Eltern mit ihren Kindern nicht chancen- und würdelos zwischen Institutionen und Ressorts herumgeschickt werden.