Das Ministerium hat den Prozess der dem Gesetzesentwurf vorausging auf eine breite Basis gestellt. Von April 2008 bis Junis 2008 arbeiteten 3 Arbeitsgruppen. Die Endberichte aus diesen 3 Gruppen wurden von den JuristInnen des BMGFJ bei der Sitzung des Lenkungsgremiums zur JWG- Reform am 29. Juli 2008 vorgestellt und vom Gremium angenommen. In den Arbeitsgruppen waren VertreterInnen der betroffenen Bundesministerien, (BMJ, BMI, BKA, BMUKK), der Jugendwohlfahrt der Länder, der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Berufsverbände der SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, privater Jugendwohlfahrtsträger und ExpertInnen eingebunden. Die Abt.II/2 im BM wurde beauftragt, anhand der Endberichte einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
AG 1: "Aufdeckung von Gefährdungen und Hilfeplanerstellung"
- Gefährdungsmitteilung und Gefährdungsabklärung
- Schnittstellen zu anderen Institutionen und Informationsweitergabe
- Sekundärprävention, Aus- und Fortbildung, Sensibilisierung von MulitplikatorInnen
- Verschwiegenheitspflicht
- Datenschutz
- Hilfeplan
- Anregungen für andere Rechtsbereiche
AG 2: "Standards in der Jugendwohlfahrt"
- Personalressourcen
- Spannungsverhältnis Service- Kontrolle
- Standards zur Unterstützung der Erziehung
- Standards für Soziale Dienste
- Volle Erziehung
- Standards für Pflegekinderwesen
- Standards für Adoptionen
- Standards für Kinder- und Jugendanwaltschaften
- Anregungen für andere Rechtsmaterien
AG 3: "Ziele und Grundsätze in der Jugendwohlfahrt"
- Kernaufgaben und Ziele der Jugendwohlfahrt
- Kinderrechte als Handlungsprinzip
- Grundsätze der Jugendwohlfahrt
- Persönlicher Anwendungsbereich
- Planung, Forschung, Vernetzung, Monitoring
- Vorschläge für Gesetzestitel
- Anregung für andere Gesetze
Dieser Entwurf eines Bundesgesetzes über die Grundsätze für soziale Arbeit mit Familien und Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche wurde am 7. Oktober ausgesandt. Bis 18. November 2008 konnten Stellungnahmen abgeben werden. Lesen Sie unsere Stellungnahme im
genauen Wortlaut.